Fra­gen und Ant­wor­ten zur 3‑G-Sta­ti­on

©  GEPA

Wer die Austria Klagenfurt im Kampf um den Aufstieg in die Bundesliga gegen den SKN St. Pölten im Wörthersee-Stadion unterstützen will, benötigt nicht nur ein Ticket, sondern auch einen Nachweis, negativ getestet, geimpft oder genesen zu sein. Fragen und Antworten zur 3-G-Teststation für das Relegations-Heimspiel am Mittwoch (18 Uhr) sind hier zusammengefasst:

Darf ich das Ein­lass­band bei der 3‑G-Test­sta­ti­on für Fami­li­en­mit­glie­der oder Freun­de mit­ne­meh­men?

Nein, das ist nicht mög­lich.

Wo fin­de ich die 3‑G-Test­sta­tio­nen?

Die Kon­troll­sta­tio­nen sind am Wör­ther­see-Sta­di­on neben der Kas­sa Süd (beim Auf­gang Süd/Ost) und der Kas­sa Ost (hier kein Ticket­ver­kauf) ein­ge­rich­tet und am Mitt­woch ab 15 Uhr geöff­net, also drei Stun­den vor dem Ankick. Die 3‑G-Test­sta­tio­nen schlie­ßen um etwa 18.30 Uhr.

Wann soll­te ich mich am Sta­di­on ein­fin­den?

So früh wie mög­lich. Bit­te beach­ten Sie, dass ohne 3‑G-Kon­trol­le kein Ein­lass gewährt wird und es hier auf­grund der gül­ti­gen Ver­ord­nung kei­ne Aus­nah­men geben kann.

Was muss ich mit­brin­gen zur 3‑G-Kon­troll­sta­ti­on?

Ihren amt­li­chen Licht­bild­aus­weis sowie den Test-/Impf-/Ge­ne­se­nen Nach­weis.

Wer muss kon­trol­liert wer­den?

Jede Per­son, die ins Sta­di­on möch­te, mit einer bereits gekauf­ten Ein­tritts­kar­te oder wel­che sich noch eine Kar­te an der Abend­kas­sa kau­fen möch­te. Kin­der unter sechs Jah­ren müs­sen ein Eltern­teil oder erzie­hungs­be­rech­tig­te Per­son mit 3‑G-Nach­we­us als Beglei­tung haben.

Was muss kon­trol­liert wer­den?

Es muss kon­trol­liert sein, ob die Per­son geimpft, gene­sen oder getes­tet ist. Der Test­nach­weis muss bei Sta­di­on­zu­tritt ab 16 Uhr noch Gül­tig­keit haben.

Wel­che Test­nach­wei­se kann es geben?

Impf­pass (gel­ber Aus­weis, ELGA oder Papier­kar­te vom Impf­zen­trum):

1.1) Immu­ni­sie­rung durch zwei Teil­imp­fun­gen (z.B. BioNTech, Moder­na, Astra­Ze­ne­ca). Ab dem 22. Tag nach der Erst­imp­fung mit einem zen­tral zuge­las­se­nen Impf­stoff gegen SARS-CoV‑2 gilt der Impf­nach­weis für 3 Mona­te. Nach Erhalt der Zweit­imp­fung ver­län­gert sich die Gül­tig­keits­dau­er des Impf­nach­wei­ses auf 9 Monate.1.2) Immu­ni­sie­rung durch eine Imp­fung (z.B. John­son & John­son). Ab dem 22. Tag nach der Imp­fung mit einem zen­tral zuge­las­se­nen Impf­stoff gegen SARS-CoV‑2 mit nur einer Dosis gilt der Impf­nach­weis für 9 Monate.1.3) Immu­ni­sie­rung durch Imp­fung von Gene­se­nen. Sofern min­des­tens 21 Tage vor der Imp­fung ein posi­ti­ver mole­ku­lar­bio­lo­gi­scher Test auf SARS-CoV‑2 vor­lag oder zum Zeit­punkt der Imp­fung bereits ein Nach­weis auf neu­tra­li­sie­ren­de Anti­kör­per vor­liegt gilt der Impf­nach­weis bereits ab dem Zeit­punkt der Erst­imp­fung mit einem zen­tral zuge­las­se­nen Impf­stoff gegen SARS-CoV‑2 für 9 Monate.COVID-19 Tes­tun­gen: Mole­ku­lar­bio­lo­gi­scher Test (z.B. PCR-Test) nicht älter 72 Stun­den ab Pro­be­nah­me, Anti­gen-Test einer befug­ten Stel­le (z.B. Öster­reich tes­tet, Apo­the­ke, Test­sta­ti­on, NIN­JA-Aus­weis) nicht älter als 48 Stun­den ab Pro­be­nah­me, Anti­gen-Selbst­test, die in einem behörd­li­chen Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­tem der Län­der erfasst wer­den, nicht älter als 24 Stun­den ab Pro­be­nah­me.

Gene­se­nen-Sta­tus:Eine ärzt­li­che Bestä­ti­gung ist für sechs Mona­te nach einer abge­lau­fe­nen Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 gül­tig. Die­se muss mole­ku­lar­bio­lo­gisch (z.B. PCR-Test) nach­ge­wie­sen wor­den sein. Ein behörd­li­cher Abson­de­rungs­be­scheid ist eben­falls für 6 Mona­te gül­tig.

Was geschieht, wenn ich nicht an die 3‑G-Kon­troll­sta­ti­on gegan­gen bin?

Dann darf lei­der kein Ein­lass ins Wör­ther­see-Sta­di­on gewährt wer­den. Eine Rück­erstat­tung der Ticket­kos­ten ist nicht mög­lich.

Ich bin Medi­en­ver­tre­ter, wo muss ich mei­ne Akkre­di­tie­rung abho­len und mei­nen Test­nach­weis erbrin­gen?

Medi­en­ver­tre­ter kön­nen Ihre Akkre­di­tie­run­gen an der Kas­sa NORD abho­len, dort wird der 3‑G-Kon­troll­punkt für alle Medi­en­ver­tre­ter sein. Foto­gra­fen und TV-Team müs­sen sich wie immer zusätz­lich regis­trie­ren, da Sie sich direkt am Spiel­feld­rand auf­hal­ten.

Muss ich eine FFP2-Mas­ke tra­gen?

Bei Ein­tritt auf das Sta­di­on­ge­län­de muss wäh­rend der gesam­ten Zeit eine FFP2-Mas­ke getra­gen wer­den.